Lagebericht der GESOBAU AG

Das Unternehmen

 

Geschäftstätigkeit und Organisation


Die GESOBAU AG (nachfolgend GESOBAU) ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit dem Ziel, attraktiven und bezahlbaren Wohnraum im Berliner Norden zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die wirtschaftliche Solidität der Gesellschaft zu gewährleisten. Kerngeschäft ist die nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Wohnungsbestände sowie der damit verbundenen Gewerbeobjekte. Durch umfassende Neubautätigkeit werden die Bestände erheblich ausgeweitet.

Zum 31. Dezember 2016 bewirtschaftete die GESOBAU insgesamt 40.731 Wohnungen (davon 2.343 Wohnungen in Tochtergesellschaften). Der Wohnungsbestand stieg um 302 Wohnungen, insbesondere durch Neubau (207 Wohnungen).

Das Geschäftsjahr 2016 wurde mit einem Bilanzgewinn von 38,8 Mio. € sehr erfolgreich abgeschlossen. Die für das Jahr 2016 geplanten Umsatzerlöse und der Bilanzgewinn wurden damit deutlich übertroffen. Die GESOBAU investierte 128,0 Mio. € in das Sachanlagevermögen.

Als städtisches Wohnungsunternehmen leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Die 60er-Jahre-Großsiedlung „Märkisches Viertel“ ist ihre markanteste Einzelbestandsmarke, deren Umbau zur Niedrigenergiesiedlung mit einem Festakt am 25. Mai 2016 nach acht Jahren Bauzeit feierlich beendet wurde. Zukunftsfähig, nachhaltig und günstig wohnen – so lautete die erfolgreich erreichte Zielvorgabe der energetischen Modernisierung des Märkischen Viertels.

Im Jahr 2014 startete die GESOBAU ihre Neubauoffensive und erweitert ihren Wohnungsbestand zusätzlich durch Ankauf. Bis zum Jahr 2026 soll der Wohnungsbestand planmäßig auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen. Derzeit befinden sich 6.915 Neubauwohnungen in verschiedenen Planungs- und Umsetzungsstadien.

Seit dem 01. Januar 2016 gilt für die GESOBAU das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin" (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln). Als besondere Ziele gelten der Wohnungsneubau, die Instandhaltung und Instandsetzung, die Modernisierung bestehenden Wohnraums sowie der Ankauf von geförderten und nicht geförderten Wohnungen, um mit einem ausreichenden Wohnraumangebot zu sozialverträglichen Mieten beizutragen. 

 

Mitarbeiter

Die GESOBAU beschäftigte zum Bilanzstichtag 304 Mitarbeiter (Vorjahr: 287). Der Anteil der Frauen liegt bei 64,6 %, der Anteil der Schwerbehinderten bei 3,9 %. Mit einer Auszubildendenquote von 12,2 % investiert das Unternehmen zielgerichtet in den Nachwuchs: Am Jahresende 2016 waren 37 Auszubildende und Studierende bei der GESOBAU beschäftigt. Mit einem hohen Engagement für die Ausbildung junger Menschen sichert sich das Unternehmen den Zugang zu gut ausgebildeten Nachwuchskräften. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich die Teilnahme von Mitarbeitern an Seminaren und Schulungen zur Fortbildung und Aktualisierung des Wissensstandes.

Seit dem 01. Januar 2016 gilt eine Geschlechterquote von 30 % für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Auch die GESOBAU hat sich verpflichtet, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, dem Vorstand und der obersten Managementebene zu setzen. In der GESOBAU werden derzeit 51,6 % der Führungspositionen von Frauen wahrgenommen.

Der Personalaufwand lag aufgrund tariflicher Lohn- und Gehaltsanpassungen und steigender Personalzahlen im Geschäftsjahr 2016 mit 17,3 Mio. € um 3,8 % über dem Vorjahresniveau.

 

Nachhaltigkeit


In der Unternehmenskultur und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ist fest verankert, einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten und dabei negative Auswirkungen für Umwelt, Menschen und Gesellschaft möglichst gering zu halten. Dies ist eng mit unserem Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge und Entwicklung verbunden. Auch im Geschäftsjahr 2016 waren sämtliche Prozesse, Maßnahmen und Initiativen in allen Handlungsfeldern nachhaltig ausgelegt. Die unterschiedlichen Aspekte unseres Nachhaltigkeitsmanagements werden konkret und operativ im gesamten Unternehmen beachtet. Die Herausforderung besteht dabei darin, den ökonomischen Erfolg mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit in Einklang zu bringen. Die Kunden und auch die interessierte Berliner Öffentlichkeit profitieren in vielfältigster Weise vom Nachhaltigkeitsengagement der GESOBAU. Die Aspekte und Ergebnisse des nachhaltigen Engagements der GESOBAU insbesondere im Bereich Klimaschutz und soziales Engagement in der Wohnungswirtschaft wurden bereits zum sechsten Mal in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert.

 

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat


Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse des Unternehmens zusammen. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern; der Aufsichtsrat aus neun, von denen drei von den Mitarbeitern gewählt werden. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung. Die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Entsprechend der Satzung bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat entscheidet, aus wie vielen Mitgliedern sich der Vorstand zusammensetzt. Ebenso erlässt der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Die Geschäftsordnung enthält einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt und auf Verlangen des Aufsichtsrates verpflichtet, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen.

Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsratsgremiums, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teil. Er berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die zur Beschlussfassung notwendigen Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrates spätestens drei Wochen vor der Sitzung vorgelegt. Bevor sich das Plenum trifft, findet ein Vorgespräch der Arbeitnehmervertreter mit dem Vorstand statt, in dem der Vorstand Details erläutert und Fragen beantwortet. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in den Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Insbesondere die Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand, um aktuelle Fragen zu erörtern. Darüber hinaus informiert der Vorstand die Aufsichtsratsvorsitzende mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Personalausschuss und dem Finanz- und Grundstücksausschuss zwei Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Der Personalausschuss besteht aus drei Mitgliedern; der Finanz- und Grundstücksausschuss aus fünf. In beide Ausschüsse ist ein Vertreter der Arbeitnehmer entsandt.

Der Personalausschuss bereitet die Bestellung von Vorstandsmitgliedern einschließlich der Bedingungen der Anstellungsverträge und der Vergütung vor. Der Finanz- und Grundstücksausschuss hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktionen, insbesondere hinsichtlich der Rechnungslegung, zu unterstützen. Der Finanz- und Grundstücksausschuss übernimmt auch die Funktion des Prüfungsausschusses.

 

Wechsel in den Organen


Im Vorstand und dem Aufsichtsrat gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen.

 

Beziehungen zum Land Berlin


Über die Beziehungen zum Land Berlin hat der Vorstand gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) einen Abhängigkeitsbericht erstellt. Dieser schließt mit folgender Erklärung:

„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zum Land Berlin aufgeführten Rechtsgeschäften des Geschäftsjahres 2016 nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Bei den in diesem Bericht genannten Maßnahmen des Geschäftsjahres 2016 wurde das Unternehmen nicht benachteiligt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die dem Vorstand im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.

Über die in diesem Bericht genannten Maßnahmen des Geschäftsjahres 2016 hinaus wurden im Berichtsjahr keine weiteren Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des Landes Berlin und der mit ihm verbundenen Unternehmen getroffen noch unterlassen.“